Der Komtur

Komtur war eine Amtsbezeichnung der geistlichen Ritterorden. Der Komtur war der Leiter und Verwalter einer Ordens- Niederlassung, der sogenannten Kommende (auch Komturei), er war damit Statthalter des Grossmeisters. Ihm unterstanden die Güter der Kommende. Mehrere Kommenden bildeten eine Ballei (Ordensprovinz), der ein Landkomtur vorgesetzt war. Der Komtur übte neben der Vermögensverwaltung auch alle Befugnisse der Obrigkeit wie Landverleihung, Steuerwesen und Gerichtsbarkeit aus. Er wurde ausschliesslich vom Grossprior oder Prior berufen und nicht wie in einigen anderen Ordensgemeinschaften von den Ordensbrüdern gewählt.